<h1>1.<a name="a1a"> Das Fach Lateinische Philologie in Tübingen</h1>
<p>Themen aus den zentralen Feldern der römischen Literatur und Kultur werden auf allen <a href="veranst.www">Veranstaltungsebenen</a> regelmäßig behandelt. Sowohl literatur- als
auch kulturwissenschaftliche Methoden und Ansätze finden dabei Verwendung.
Besondere Schwerpunkte in Forschung und Lehre sind die Literatur der späten Republik und der augusteischen Zeit, die narrativen Gattungen der
römischen Literatur, die patristische Literatur, die römische Religion sowie die Wirkungs- und Wissenschaftsgeschichte mit besonderen Schwerpunkten in
der frühen Neuzeit sowie im 19. und frühen 20. Jahrhundert.
<h1>2.<a name="a2a"> Studienabschlüsse </h1>
<p>Das Fach Lateinisch Philologie kann entweder im Rahmen eines Lehramtsstudienganges oder im Rahmen eines Magisterstudienganges studiert werden. Die
weitgehende Identität beider Studiengänge ermöglicht das Ablegen der Magisterprüfung zusätzlich zum Lehramtsexamen ohne wesentlich größeren
Studienaufwand, wenn die Staatsexamensarbeit als Magisterarbeit eingereicht wird; dabei werden Klausuren und mündliche Prüfung aus dem Lehramtsexamen
nicht auf die Magisterprüfung übernommen. Das Ablegen des Lehramtsexamens nach der Magisterprüfung setzt eine entsprechende Fächerverbindung voraus
und erfordert (s. Synopse 6.4.) zusätzlich den Nachweis eines pädagogischen Begleitstudiums. Die Einschreibung in beide Studiengänge, Lateinische
Philologie Lehramt und Magister, ist grundsätzlich unproblematisch; sie kann zu Beginn des Studium, aber auch nach mehreren Semestern Studium nur
eines der beiden Studiengänge erfolgen, wozu das Seminar eine Anrechnungsbescheinung ausstellt. Für die beiden Studiengänge gelten die Bestimmungen
folgender Prüfungsordnungen:
<h2>2.1. Lehramt: </h2>
<p>Die Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 2. Dezember 1977 (geänderte Fassung vom
18.10.1989), zuletzt geändert durch die Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnungen über die Wissenschaftliche Prüfung und die
Künstlerische Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 15.1.1991.
<h2>2.2. Magister:</h2>
<p>Der Allgemeine Teil der Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Tübingen vom 22.Dezember 1981 (der Entwurf des
Besonderen Teiles der Magisterprüfungsordnung liegt vor und ist von der Fakultät verabschiedet worden).
<h1>3.<a name="a3a"> Begleitfächer</h1>
<h2>3.1. Studiengang Lehramt:</h2>
<p>Latein kann als Hauptfach einer Zweifächerverbindung studiert werden. Allerdings ist Latein nach der letzten Änderung der
obengenannten Prüfungsordnung nur noch in Kombination mit folgenden Fächern Bestandteil einer aus schulischen Gründen erwünschten
Zweifächerverbindung: Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch und Mathematik. Alle anderen Lehramtsfächer sind in Kombination mit Latein nur im
Rahmen einer Dreifächerverbindung (2 Hauptfächer + Erweiterungsprüfung in einem dritten Fach, das als Haupt-oder Beifach studiert werden kann) aus
schulischen Gründen erwünscht. In einer solchen Dreifächerverbindung kann Latein auch als Beifach studiert werden.
<h2>3.2. Studiengang Magister</h2>
<p>Entsprechend den Bestimmungen der Magisterprüfungsordnung kann die Magisterprüfung in zwei Hauptfächern oder in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern
abgelegt werden, wobei die Lateinische Philologie als Haupt -oder Nebenfach fungieren kann. Als zweites Hauptfach bzw. als Nebenfächer sind auch alle
Fächer wählbar, die in anderen Magisterprüfungsordnungen der Universität Tübingen vorgesehen sind. Auskünfte im einzelnen Falle über die z.Zt.
möglichen Fächerverbindungen erteilt das Dekanat der Fakultät für Kulturwissenschaften, Hölderlinstr.19, 72074 Tübingen, Tel.: 07071/29-6858.
<h1>4.<a name="a4a"> Voraussetzungen für das Studium</h1>
<p>Voraussetzung für ein Studium der Lateinischen Philologie ist die Immatrikulation als Studierende(r) an der Universität Tübingen. Darüber hinaus ist
im Hauptfach das Große Latinum und das Graecum (dieses spätestens zur Zwischenprüfung), im Nebenfach das Große Latinum nachzuweisen. Für den Fall,
daß das Graecum nachgeholt werden muß, wird dringend angeraten, eine entsprechende Übung zur Vorbereitung auf das Graecum (5st., 2 Semester) sofort
zu Beginn des Studiums zu besuchen.
<h1>5.<a name="a5a"> Organisation und Aufbau des Studiums</h1>
<h2>5.1. Vorbemerkung</h2>
<p>Eine wesentliche Voraussetzung für den Studienerfolg ist das organische Zusammenspiel zwischen der Teilnahme an Lehrveranstaltungen, in denen
exemplarisch die Methodik wissenschaftlich-philologischer Arbeit vermittelt wird, und der ergänzenden selbständigen Textlektüre, die allein zum Erwerb
der für einen erfolgreichen Studienverlauf erforderlichen Lesefähigkeit führen kann. Im Lauf ihres Studiums sollen die Studierenden die Fähigkeit
erlangen, sich mit Hilfe der an bestimmten Themen und Texten exemplarisch erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten beliebige Texte und Textcorpora sowie
die zugehörigen Sachbereiche verfügbar zu machen. Die eigene Studienleistung der Studierenden geht also über die unmittelbare Vor-und Nachbereitung
von Lehrveranstaltungen weit hinaus und erfordert daher eine Beschränkung der Gesamtzahl der zu belegenden Veranstaltungen auf maximal 64 SWS. Die
Effizienz der selbständigen Lektüre ist ggf. durch Beratung und Überprüfung durch die Mitglieder des Lehrkörpers zu fördern. (siehe hierzu unten
5.3.3.4) Die Veranstaltungsempfehlungen, die über die von Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen, sind deshalb als
Orientierungsgrößen zu verstehen, die im Einzelfall nach Beratung durch die Mitglieder des Lehrkörpers, insbesondere den Studienfachberater
modifiziert werden können.
<h2>5.2. Übersicht über die Veranstaltungstypen</h2>
<p>Vorlesungen zielen auf systematischen Wissenserwerb und auf die Einführung der Studierenden in den gegenwärtigen Stand der Forschung. In den
Vorlesungen wird in der Regel entweder im Überblick eine Epoche oder ein Sachgebiet der Literaturgeschichte oder im Längsschnitt die Geschichte einer
literarischen Gattung dargestellt (V-Üb) oder auch exemplarisch das Werk eines Autors oder ein Sachthema behandelt. Die Veranstaltung ist in der
Regel zwei- bis dreistündig und verlangt eine Nachbereitungszeit von etwa gleichem Umfang.
<h3>Stilübungen (SÜ) 2 SWS</h3>
<p>Die Stilübungen dienen im Übersetzen von deutschen Texten ins Lateinische dem Erwerb aktiver Sprachbeherrschung. Auf der Anfängerstufe (Unterstufe I
und - darauf aufbauend - II) werden grammatische Kenntnisse und ein angemessenes Vokabular mit dem Ziel der aktiven Anwendung gefestigt. In der
Oberstufe (I) treten stilistische Gesichtspunkte stärker in den Vordergrund: Die Beherrschung von Ausdrucksvarianten ist unter anderem wichtige
Voraussetzung für das Verständnis unterschiedlicher Stilebenen (in der passiven Lektüre). Die zu übersetzenden deutschen Texte lehnen sich zunächst
an Originaltexte an, durch deren selbständige Lektüre der notwendige aktive Wortschatz zu erwerben ist. Dabei wird die Fähigkeit entwickelt, auch
freie deutsche Texte aus dem Gegenstandsbereich der Antike zu übersetzen. Zusammen mit den regelmäßigen häuslichen Übersetzungsaufgaben kann ein
Zeitbedarf von etwa sechs zusätzlichen Stunden für die zweistündige Veranstaltung veranschlagt werden. Die Stilübungen schließen mit einer Klausur.
Die Stilübung Unterstufe II mit einer Klausur unter Zwischenprüfungsbedingungen. Weitere Klausuren können entsprechend den Erfordernissen der
jeweiligen Lehrveranstaltung gestellt werden. Die Stilübungen der Oberstufe II dienen unmittelbar der Vorbereitung auf die dt.-lat.
Staatsexamensklausur; sie sind daher nicht Pflichtbestandteil des Magisterstudiengangs.
<h3>Sprachliche Übungen an lateinischen Texten/Lektüreübungen<a name="lubg"> (LÜ) 2 SWS</h3>
<p>Die in der Regel zweistündige Lektüreübung baut auf der regelmäßigen vorbereitenden Originaltextlektüre auf. Sie behandelt - bei Veranstaltungen für
Anfänger in besonderem Maße - sprachliche Probleme und führt in das verstehende Lesen der Werke eines Autors, einer Gattung oder von Texten aus einem
Bereich der Kulturgeschichte ein. Eine zweistündige Veranstaltung erfordert etwa vier Vorbereitungsstunden; sie schließt in der Regel mit einer
Abschlußklausur unter Zwischenprüfungsbedingungen. Ein Sonderfall der Sprachlichen Übungen sind die Übersetzungsübungen zur Vorbereitung auf die
lat.-dt. Klausur des Staatsexamens (KÜ).
<h3>Unterseminare (US) 2 SWS</h3>
<p>Das Unterseminar I<a name="unt1"> führt anhand überschaubarer Werke oder Werkausschnitte in philologische Methoden, Arbeitsmittel und Arbeitstechniken ein. Über die
regelmäßige Mitarbeit hinaus werden schriftliche Hausarbeiten oder mündliche Referate erwartet. Das Unterseminar II<a name="unt2"> setzt in der Regel den Besuch des
Unterseminars I voraus und vertieft die methodische Einführung in der Arbeit an einem Autor oder Werk. Unterseminar I wie II erfordern zudem die
selbständige Lektüre eines Lesepensums einschließlich des im Seminar behandelten Textes (im WS ca. 120, im SS ca. 90 Seiten) und damit einen
Zeitaufwand von wenigstens acht Stunden für die zweistündige Veranstaltung. Das Unterseminar schließt regelmäßig mit einer Klausur, das Unterseminar
<p>Dieser Veranstaltungstyp schließt methodisch an das exemplarische Vorgehen der Unterseminare an. In der Behandlung ganzer Texte oder Textcorpora, aber
auch kleinerer Werkausschitte oder systematischer, kulturgeschichtlicher und rezeptionsgeschichtlicher Fragestellungen werden unterschiedliche
Methoden angewandt. In einem größeren Referat oder einer größeren Hausarbeit üben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Strukturierung von Problemen,
den selbständigen Umgang mit Hilfsmitteln und die Auseinandersetzung mit der neuesten Forschung ein. Abhängig von der Intensität dieser selbständigen
Arbeit kann der Zeitaufwand jenen der Unterseminare übersteigen. Wird vom Seminarleiter eine schriftliche Hausarbeit gefordert, so ist diese
grundsätzlich während der Vorlesungszeit des laufenden Semesters fertigzustellen.
<h3>Kolloquien<a name="koll"> (K) 2 SWS</h3>
<p>In freier Form gemeinsamer Interpretation und Diskussion, unter Umständen mit kürzeren oder längere Referaten, werden besonders schwierige Texte oder
Spezialprobleme der Forschung in kleinerem Kreis besprochen. Die zweistündige Veranstaltung richtet sich in erster Linie, wenn auch nicht
ausschließlich, an Studentinnen und Studenten im Hauptstudium.
<h2>5.3. Studienaufbau</h2>
<h3>5.3.1. Grundstudium </h3>
<p>Das Grundstudium ist in der Regel nach vier Semestern mit der Zwischenprüfung abzuschließen (für Studierende, die zusätzlich das Graecum erwerben
müssen, wird ein Aufschub der Zwischenprüfung um zwei Semester gewährt).
Während des Grundstudiums sollten sich die Studierenden sowohl durch die Teilnahme an den in der Zwischenprüfungsordnung geforderten
Lehrveranstaltungen als auch durch intensive Eigenarbeit (umfängliche Lektüre) folgende Kenntnisse erwerben: angemessene Sprachbeherrschung - auch
aktive - einschließlich metrischer und stilistischer Grundkenntnisse; Vertrautheit mit den wichtigsten Arbeitsmethoden und wissenschaftlichen
Hilfsmitteln; Überblick über einen wichtigen Abschnitt in der Geschichte der römischen Literatur oder über die Entwicklung einer wichtigen Gattung;
sowie im Hauptfach außerdem einen Einblick in Fragestellung und Methoden anderer Disziplinen, die sich ebenfalls mit dem griechisch-römischen Altertum
beschäftigen, insbesondere mit der Klassischen Archäologie, der Alten Geschichte, der antiken Philosophie und der antiken Religionswissenschaft. Die
Abfolge der zu besuchenden Lehrveranstaltungen ist grundsätzlich frei, jedoch bauen im Bereich der aktiven Sprachausbildung in Verbindung mit
vertiefter Ausbildung in Syntax und Phraseologie die beiden Stufen der Unterstufe der Stilübungen aufeinander auf, d.h. der Besuch von Unterstufe II
setzt den der Unterstufe I voraus. Ebenso wird auch im Bereich der Unterseminare in der Regel zunächst ein Unterseminar I zur Einführung in die
philologischen Methoden, Arbeitsmittel und Arbeitstechniken besucht, ehe im Unterseminar II die vertiefende Einführung in bestimmte Methodenbereiche
folgt. Insgesamt müssen bis zur Zwischenprüfung Veranstaltungen im Umfang von mindestens 27 SWS im Hauptfach (24 SWS im Nebenfach) belegt werden. Die
Summe der Veranstaltungen, über die nach Maßgabe der Prüfungsordnungen qualifizierte Scheine vorzulegen sind (insgesamt 6, siehe hierzu die Synopse
6.4.), und der drei Pflichtvorlesungen beläuft sich je nach Umfang der Vorlesungen auf 18-24 SWS. Diese Pflichtveranstaltungen sollten im Grundstudium
vorwiegend durch den Besuch weiterer Vorlesungen und Lektüreübungen ergänzt werden.
<h4>5.3.1.1. Inhaltliche Orientierung der Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums</h4>
<p>a) Die Einführung in das philologische Arbeiten erfolgt in 1 US I (P)
<p>b) und wird vertieft in 1 US II (P)
<p>c) Die sprachliche Ausbildung wird mit Schwerpunkt auf der aktiven
Sprachbeherrschung vertieft in 1 SÜ I (P) und
1 SÜ II (P)
<p>d) Einen ersten literaturgeschichtlichen Überblick vermitteln 2 V-Üb (P)
<p>e) sowie mindestens 1 V (P)
<p>f) und mindestens eine erfolgreich besuchte 1 LÜ (P)
<p>g) In wenigstens einer Veranstaltung (die mit a, b oder f identisch
sein kann) werden elementare Metrikkenntnisse erworben 1 US, 1 LÜ
<p>h) Studierende des Hauptfachs erweitern ihre Methodenkenntnisse
durch ein US in einem der anderen mit der Antike befaßten Fächer
(Alte Geschichte, Klass. Archäologie, antike Philosophie, im Magisterstudiengang
auch Religionswissenschaft) 1 US (WP)
<h3>5.3.2. Hauptstudium</h3>
<p>Das Hauptstudium ist einerseits auf die Ausbildung und Weiterentwicklung eigener wissenschaftlicher Interessen, andererseits auf die Verbreiterung und
Vertiefung der Kenntnisse gerichtet. Dies gilt insbesondere für den Erwerb sicherer Sprachkenntnisse (Wortschatz und Grammatik auch in ihrer aktiven
Anwendung) und eines auf Lektüre in der Originalsprache gegründeten Überblicks über die römische Literaturgeschichte sowie die Fähigkeit, Texte im
Zusammenhang des Werkes und der Gattung zu interpretieren und sie in ihrer historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bedingtheit zu verstehen.;
darüberhinaus für die Aneignung von Kenntnissen in den Bereichen Literaturtheorie (v.a. Poetik und Rhetorik), Wirkungsgeschichte der römischen
Literatur, Geschichte des griechisch-römischen Altertums, Archäologie, Mythologie und Religion sowie der Geographie des Mittelmeerraumes und der
Topographie Roms. Da die Prüfungsordnungen im Bereich des Hauptstudiums nur vergleichsweise wenige Pflichtveranstaltungen fordern (siehe hierzu die
Synopse 6.4.), ist das Haupstudium in besonderer Weise der Ort für den Besuch von Wahlpflichtveranstaltungen.
<h4>5.3.2.1. Inhaltliche Orientierung der Veranstaltungen des Hauptstudiums</h4>
<p>a) Aus wenigstens drei der vier Epochen Republik, augusteische Zeit,
Prinzipat und Spätantike muß je ein Autor intensiver behandelt
worden sein. Ergänzend sollte eine Veranstaltung aus dem Gebiet
Neulatein besucht werden 3 V, HS, LÜ, K (P/WP)
<p>b) Mindestens zwei der Gattungen, Epos, Lyrik, Drama und mindestens
zwei der Gattungen Rhetorik, Gechichtsschreibung und Philosophie
müssen durch gattungsgeschichtliche Längsschnitte oder einen re-
präsentativen Autor bekannnt sein; die Veranstaltungen können mit den
in a) genannten identisch sein, 4 V, HS, LÜ, K (P/WP)
wobei 2 der unter a und b genannten Veranstaltungen Hauptseminare sein müssen
<p>c) Die Fähigkeit, deutsche Texte stilsicher ins Lateinische zu übertragen,
wird geübt in mindestens 1 SÜO I (P)
<p>d) und für Absolventen des Staatsexamensstudiengangs im
Hinblick auf die entsprechende Examensklausur intensiviert in 1 SÜO II (P)
<p>e) Absolventen des Staatsexamensstudienganges üben im Hinblick
auf die lat.-dt. Examensklausur die Fähigkeit, unbekannte Texte zu
übersetzen und zu kommentieren in einer Klausurenübung 1 KÜ (P)
<p>f) Die im engeren Sinne literaturgeschichtlichen Kenntnisse werden vertieft
durch:
<h5>Im Staatsexamensstudiengang:</h5>
<p>- eine Veranstaltung zur Textkritik, Editions- und Dokumentationstechnik
1 HS, K (WP)
oder
<p>- eine Veranstaltung zur literaturwissenschaftlichen Methodenlehre
(Literaturtheorie) und ihrer Anwendung auf die antike Literatur 1 V, HS, K, LÜ (WP)
oder
<p>- eine Veranstaltung über ein Thema der röm Kulturgeschichte
1 V, HS, K, LÜ (WP)
oder
<p>- eine Veranstaltung zur Antikerezeption 1 V, HS, K, LÜ (WP)
<h5>Im Magisterstudiengang mindestens zwei der folgenden Veranstaltungen:</h5>
<p>- eine Veranstaltung zur Textkritik, Editions- und Dokumentationstechnik
1 HS, K (WP)
<p>- eine Veranstaltung zur literaturwissenschaftlichen Methodenlehre
(Literaturtheorie) und ihrer Anwendung auf die antike Literatur 1 V, HS, K, LÜ (WP)
<p>- eine Veranstaltung über ein Thema der röm. Kulturgeschichte
1 V, HS, K, LÜ (WP)
<p>- eine Veranstaltung zur Antikerezeption 1 V, HS, K, LÜ (WP)
<p>g) Studierende des Hauptfachs erwerben sich einen Einblick in
sprachwissenschaftliche Fragestellungen durch ein Sprachwissenschaftliches
Unterseminar 1 US (P)
<p>h) und vertiefen ihre archäologisch-topographischen Kenntnisse durch die
Teilnahme an einer Exkursion in den gr.-röm. Kulturbereich, das durch
Seminar vorzubereiten ist 1 Exk. mit ES (P)
<p>i) Absolventen des Staatsexamensstudienganges wird empfohlen,
im Rahmen der Pflichtveranstaltungen des pädagogischen Begleitstudiums
an einem Seminar zur Didaktik der alten Sprachen teilzunehmen 1 FDS (WP)
<p>Die unter a und b sowie unter e bis i genannten Veranstaltungen können zeitlich bereits während des Grundstudiums, nicht aber durch ein Unterseminar
I oder eine Lektüreübung für Anfänger abgedeckt werden.
<p>Für den Studiengang Staatsexamen (Beifach) gehören die unter c und f-i genannten Veranstaltungen nicht zum Bereich der Pflichtveranstaltungen.
Gleiches gilt hinsichtlich der unter c-i genannten Veranstaltungen für die Absolventen des Magisterstudienganges im Nebenfach. Stattdessen wird dort
(Mag. NF) die Teilnahme an einem fachfremden Proseminar aus den Bereichen Alte Geschichte, Klassische Archäologie, antike Philosophie oder
Religionswissenschaft gefordert. Ebenso reduziert sich im Beifach- und Nebenfachstudiengang die Zahl der pflichtgemäß zu erbringenden
Hauptseminarnachweise auf einen Schein.
<h3>5.3.3. Strukturierung und Planung der selbständigen Lektüre</h3>
<h4>5.3.3.1. Voraussetzungen: verfügbare Zeit - mögliche Leseleistung</h4>
<p>a) Den folgenden Berechnungen liegt zugrunde, daß Lateinische Philologie als Hauptfach in 7 Semestern studierbar sein muß, also bis zum Ende der
vorlesungsfreien Zeit nach dem 7. Fachsemester die von den Prüfungsordnungen geforderten Leistungsnachweise und anderen Studienleistungen erbracht
werden müssen, während das 8. und ggf. 9. Semester der Regelstudienzeit für die Prüfung unter Einschluß der Wissenschaftlichen Arbeit oder
Magisterarbeit freizuhalten sind. Zu den Studienleistungen gehört selbständige Autorenlektüre in einem Literaturkenntnisse nach Ziff. 5.3.2. a.-b
vermittelnden Umfang, und auch diese muß bis Ende der vorlesungsfreien Zeit nach dem 7. Semester erfolgt sein können. Angenommen wird der Regelfall,
daß das Studium im Wintersemester beginnt [Beginn im Sommersemester ergibt theoretisch insgesamt 4 = pro Fach 2 Wochen mehr vorlesungsfreie Zeit nach dem 7. Semester].
<p>b) Vorlesungszeiten sind in 7 Semestern 4 x 16 (WS) = 64 + 3 x 13 (SS) = 39 = 103 Wochen [Im WS insgesamt 18 Wo., wovon 2 Weihnachtspause. Die Weihnachtspausen müssen wegen der Schwankungen innerhalb von 7 Semestern = 3,5 Jahren zum Ausgleich dafür herangezogen werden, daß manchmal (so nach WS 90/91 und nach SS 92) die vorlesungsfreie Zeit um eine Woche verkürzt ist. Berechnungen wie 3,5 J. x 52 = 182 Wo. und die Addition von Vorlesungs- und vorlesungsfreien Wochen wie unten gehen nie sauber auf],
aus denen bis auf zwei Ausnahmen - unten e. - keine selbständige Lektüre einzubringen ist. Dieser bleibt weithin die vorlesungsfreie Zeit vorbehalten,
die mit 4 x 9 (nach WS) = 36 + 3 x 13 (nach SS) = 39 = 75 Wochen angesetzt wird [103 Vorlesungs- und 75 vorlesungsfreie Wochen ergeben 178, de facto haben 7 Semester aber ein paar Wochen mehr, etwa 182-185, die hier mit den Weihnachtspausen verrechnet und wie diese vernachlässigt werden]. Davon gehen ab 3 x 3 für Urlaub, 2 für die Exkursion,
bleiben 64. Davon stehen der Lateinischen Philologie als einem von 2 Hauptfächern 32 zu.
<p>c) Angenommen wird, daß ein Durchschnittsstudent etwa 48 Std. pro Woche arbeitet. Das ergibt in 32 Wochen 1536 Stunden. Davon dürfen 1/6 = 256 Std.
auf Lesen von Sekundärliteratur (auch zu den gelesenen Autoren) entfallen. Bleiben 1280 Std. für Autorenlektüre. Hierbei wird vorausgesetzt, daß der
Student mit mäßiger Begabung und Leistungsbereitschaft (der 'ausreichend' oder etwas besser absolviert) seine Arbeitszeit so gut wie ganz seinen
Studienfächern zuwendet. Nur so läßt sich mit der unten angenommenen Leseleistung von 1 Seite pro Stunde vernünftig weiteroperieren. Begabtere und
leistungsbereitere Studierende werden durch höhere Wochenarbeitszeit oder höhere durchschnittliche Leseleistung nicht nur Zeit für mehr Lektüre
gewinnen, sondern auch für Blicke über den Zaun.
<p>d) Angesetzt wird als Minimum für mäßige Studenten, das gute meist verdoppeln, eine durchschnittliche Leseleistung von 1 Seite pro Stunde (eine
OCT- oder BT-Seite mit 25-30 Versen oder Prosazeilen samt Apparat). Berücksichtigt ist, daß sich die Leseleistung nach Einlesen in einen Autor und mit
zunehmender Leseerfahrung im Studium steigert und daß man Livius schneller als Tacitus, Ovid schneller als Horazens Oden liest. In der Zeit nach c.
ist also die Lektüre von 1280 Seiten Originaltexten anzusetzen. Dies gilt auch für Studierende des Beifaches (Lehramt) oder Nebenfaches (Magister),
deren Lektüreleistung in den weiteren Gebieten entsprechend dem verminderten Zeitaufwand eines Nebenfachstudiums zu reduzieren ist.
<p>e) Hinzuzurechnen sind Lektürezeiten und -mengen, die institutionell und fast immer faktisch zur Vorlesungszeit gehören (kaum jemand liest seine
'Leseeinheit' zum Proseminar vorher): In zwei Lektüreübungen im Grundstudium, einer obligatorischen, einer zweiten zu empfehlenden, liest man
erfahrungsgemäß pro Sitzung im Schnitt 2,5 Seiten, also im Winter 40, im Sommer 30, zusammen 70. Die Leseeinheiten der Unterseminare werden so
bemessen, daß pro Vorlesungswoche etwa 7,5 Stunden auf diese Lektüre entfallen, die in der Regel den im Seminar selbst behandelten Text einschließt.
Bei Lesetempo 1 Seite pro Stunde sind das im Winter 120, im Sommer 90, zusammen 210 Seiten. Aus den Vorlesungszeiten kann man also den 1280 Seiten aus
den vorlesungsfreien Zeiten nach d. 280 (Schnitt aus 240 - alles in SSn - und 320 - alles in WSn) Seiten hinzurechnen. Das ergibt 1560 Seiten, eine
Vorgabe, von der im folgenden auszugehen ist, die aber zu den Anforderungen der geltenden Prüfungsordnung für das Lehramt und deren in Tübingen
verabredungsgemäß üblicher Verwirklichung in Beziehung zu setzen ist, welche damit zugleich auf ihre Realisierbarkeit für mäßig begabte und
arbeitsbereite Studenten zu prüfen ist (unten 5.3.3.2.c.).
<h4>5.3.3.2. Allgemeine Festlegungen und Wahlmöglichkeiten</h4>
<p>a) Die Lektüre-Empfehlungen setzen voraus, daß für die mündliche Prüfung in der Wiss. Prüfung in Prosa und Dichtung je ein Schwerpunkt und in der Regel [Verteilung der weiteren Gebiete auf Dichtung und Prosa im Verhältnis 2 : 4 oder 4 : 2 ist möglich, geschieht aber kaum]
je 3 weitere Gebiete gefordert werden, wobei in der Dichtung mindestens zwei der drei Gattungen Epos, Lyrik, Drama, in der Prosa mindestens
zwei der drei Gattungen Rhetorik, Philosophie, Geschichtsschreibung vertreten sein müssen und auf eine möglichst breite Streuung der Epochen zu achten
ist. Demgemäß werden im folgenden in Dichtung und Prosa je 4 'Lese-Einheiten' (im Umfang zwischen 120 und 320 Seiten) vorgeschrieben, von denen je 3
gattungsmäßig festgelegt sind - Epos, Lyrik (einschl. Elegie), Drama einerseits, Rhetorik, Philosophie, Geschichtsschreibung andererseits -, je eine
frei wählbar ist (hier kann auch eine zweite Einheit aus den drei festgelegten Gattungen eintreten, z.B. ein zweites Epos oder Geschichtswerk).
b) Die grundsätzlich freie Wahl der Autoren und Werke von der Vorklassik (Plautus, Terenz, Cato) bis zur Spätantike (Prudentius, Augustin, Boethius)
wird nur insofern eingeschränkt, als zwei Autoren und Werke oder Werkcorpora obligatorisch sind: Jeder Absolvent der Lateinischen Philologie muß
Vergils Aeneis vollständig gelesen haben, ebenso einen angemessenen Teil von Ciceros Oeuvre - hier ist zweckmäßig die Festlegung auf praktische
Rhetorik, also auf eine quantitativ angemesssene Anzahl von Reden Ciceros. S. auch unten 3. Vorbemerkung.
c) Die weithin aus Alternativen bestehenden Vorschläge addieren sich auf Gesamtumfänge zwischen 1600 und 2080 Seiten. Der Mindestumfang liegt bereits
um 40 über dem Minimalquantum nach 1.e., doch läßt sein Unterschreiten nicht einmal minimale Erfüllung der Prüfungsanforderungen zu. Zur Erzielung
eines befriedigenden oder besseren Prüfungsresultates sollte die Obergrenze der hier angegebenen Mengen, etwa 30 % über Minimalquantum erreicht
werden; aus ca. 2000 Seiten sind tragfähige Prüfungsgebiete zu gewinnen. Während sich im Minimalbereich Dichtung und Prosa dem Verhältnis 1 : 1
annähern und annähern müssen, überwiegt bei größeren Lesemengen Prosa deshalb (1,2-1,4 : 1), weil Prosawerke meist länger sind.
<h4>5.3.3.3. Lektüre-Empfehlungen</h4>
<p>Vorbemerkung: Betont sei, daß nur das unter a.1. und b.1. Genannte obligatorisch ist, im übrigen in den Bereichen a.2-3. und b.2-3. innerhalb der
festliegenden Gattungen und in den Bereichen a.4. und b.4. völlig frei gewählt werden kann - die unter a.2-4. und b.2-4. gebotenen Alternativen
stellen also nur eine Auswahl dar. Allerdings wird Wert darauf gelegt, daß nur Ganzschriften oder aus größeren Werken nur eine Anzahl ganzer Bücher
(im Sinne der überlieferten Bucheinteilung) gelesen werden. Lesen eines Autors oder Werkes 'in Auswahl' soll außerhalb des hier vorgestellten
===== Zwischenprüfung in allen Studiengängen ================
2 Hauptsem. 1 Hauptsem. 2 Hauptsem. 1 Hauptsem.
1 Stilübung - 1 Stilübung -
(Oberstufe) (Oberstufe)
1 sprachwiss. - 1 sprachwiss. 1 fachfremdes
Proseminar Proseminar Proseminar (AG,
klass. Arch.,
ant. Philos.,
Religionswiss.)
1 Exkursion in - 1 Exkursion -
den griech./röm. in den griech./röm.
Kulturbereich Kulturbereich</pre>
<p>Für<a name="fach"> die Lehramtsstudiengänge wird darüberhinaus ein pädagogisches Begleitstudiuim gefordert, das zwei
Übungen aus den Bereichen Pädagogik oder pädagogische Psychologie umfaßt. Gegebenenfalls kann eine dieser Veranstaltungen durch ein fachdidaktisches
Seminar ersetzt werden.
<h1>7.<a name="a7a"> Studienberatung</h1>
<p>Allgemeine Studienberatungen für Anfänger durch Angehörige des Lehrkörpers finden jeweils in der ersten Semesterwoche statt. Darüberhinaus stehen die
Assistenten in ihren Sprechstunden für individuelle Beratungen zur Verfügung. Siehe auch oben 5.3.3.4
<h1>8.<a name="a8a"> Berufsbilder </h1>
<p>Eine generelle Bewertung der Berufsaussichten und Chancen der Absolventen eines Studiums der Lateinischen Philologie ist an dieser Stelle nicht
möglich.Nach wie vor steht aber das Berufsbild Lehrer am Gymnasium im Vordergrund. Die überwiegende Mehrzahl der Studierenden ist deshalb auch für den
Lehramtsstudiengang eingeschrieben. Als potentielle weitere unmittelbar fachbezogene Berufsfelder kann man bei entsprechender Qualifikation den
Bibliotheksdienst, eine Verlagstätigkeit oder die Universitätslaufbahn in Betracht ziehen.</p><hr> <p> Stand: 21.04.95 - apsinfo@www.uni-tuebingen.de </p> </body></html>